Neben der „normalen“ Einkommensteuererklärung fallen unter diese Rubrik ebenfalls die betrieblichen Steuererklärungen wie die der Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuererklärung oder Feststellungserklärungen.

Wir beraten Sie hierbei auch gerne bei Fragen ums Erbrecht.
In der heutigen Zeit, mit immer neuen Gesetzgebungen, ist die Frage der vorherigen Schenkung aktueller geworden.

In diesem Zusammenhang wird die Prüfung der Steuerbescheide natürlich ebenfalls von uns übernommen.
Wir vertreten Sie auf Wunsch bei allen Fragen des Steuerrechts wenn es um Darstellungen vor den Finanzbehörden geht.
Dies beinhaltet, Sie an wichtige Fristen zu erinnern und diese einzuhalten und auch Einsprüche gegen Bescheide einzulegen.